Artikel 33 – Weitergabe von Informationen zu Substanzen in Erzeugnissen
Die Husqvarna Group informiert über Substanzen, die von der Europäischen Chemikalienagentur als zulassungspflichtige Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung (die sogenannte Kandidatenliste) eingestuft wurden, mit einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % in den Erzeugnissen.